Arten von Aufenthaltsgenehmigungen in Spanien

Wenn Sie sich fragen, wie Sie in Spanien ansässig werden können, hängt der Prozess von Ihrem Profil ab. Spanien bietet verschiedene Möglichkeiten der Aufenthaltsgenehmigung – von Arbeit und Studium bis hin zu Ruhestand und Unternehmertum. Dieser Leitfaden führt Sie durch alle Optionen. Probieren Sie unseren Residency-Routenfinder aus, um herauszufinden, welche Option zu Ihnen passt.
Die wichtigsten Erkenntnisse
- Die Einbürgerung in Spanien beginnt immer mit Auswahl der richtigen Aufenthaltserlaubnis für Ihre Situation.
- Vorübergehender Aufenthalt: Visa für Arbeit, Studium oder Familie (> 90 Tage, < 5 Jahre); verlängerbar und zählt zum Langzeitaufenthalt.
- Langfristig & EU-weit: Nach 5 gesetzlichen Jahren können Sie ein Upgrade auf Larga Duración (Spanien) oder Larga Duración-UE (Arbeitsrechte + EU-Mobilität) durchführen.
- Nicht gewinnorientiertes Visum: Keine Arbeit; ≥ 400 % SMI-Einkommen (≈ 46,3.000 €/Jahr) + private Krankenversicherung nachweisen.
- Visum für digitale Nomaden: Ferneinkommen ≥ 200 % SMI (≈ 23,1.000 €/Jahr); 1-Jahres-Visum oder 3-Jahres-Karte, Steuererleichterung nach dem Beckham-Gesetz.
- Studentenvisum: Vollzeitstudium, bis zu 30 Stunden/Woche Arbeit; die Jahre zählen nach der Umrechnung in eine Aufenthaltskarte.
- Erlaubnis zur selbstständigen Tätigkeit: Freiberufler/Geschäftsinhaber außerhalb der EU mit einem tragfähigen lokalen Projekt und Kunden.
- Startup-Recht: 3-Jahres-Fast-Track-Karte für von der ENISA unterstützte innovative Technologieunternehmen.
- Visum zur Arbeitssuche (2025): 12 Monate für die Arbeitssuche oder Unternehmensgründung; Bedarf ≥ 200 % der SMI-Ersparnisse (≈ 31,8 Tsd. €).
- Hochqualifizierte Fachkraft / Blaue Karte EU: Qualifiziertes Arbeitsangebot ≥ 45.000 €; schneller Weg zum Aufenthalts- und Arbeitsrecht.
- Goldenes Visum: Am 3. April 2025 für neue Investoren geschlossen; aktuelle Inhaber behalten ihre Rechte bis zum Ablauf der Karte.
- Aufenthaltsgenehmigungen sind der erste Schritt zum dauerhaften Aufenthalt und zur Staatsbürgerschaft.
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Finden Sie die beste Option für Ihren Aufenthalt in Spanien
Beantworten Sie unten einige Fragen, um herauszufinden, welche Genehmigungen zu Ihrer Situation passen.
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🧭 Spain Residency Route Finder
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What is your citizenship status?
Spanien Standard-Arbeitsvisum für Arbeitnehmer (Cuenta Ajena)
Dies ist die klassische spanische Arbeitserlaubnis gemäß Artikel 36.2-c↗. Ihr Arbeitgeber muss einen Arbeitsmarkttest einreichen, es sei denn, die Stelle steht auf der nationalen Mangelliste (Katalog der Berufe des Difícil Cobertura). Erstkarte: 1 Jahr, verlängerbar um 2 + 2.
Spanische Familienzusammenführungserlaubnis
Nicht-EU-Bürger können nach einem Jahr legalem Aufenthalt (Artikel 19↗) ihren Ehepartner, eingetragenen Partner, minderjährige Kinder oder unterhaltsberechtigte Eltern sponsern. Für die erste unterhaltsberechtigte Person ist ein Nachweis über eine Unterkunft und ein Einkommen von ≥ 150 % des IPREM erforderlich. Nach der Genehmigung erhalten Familienmitglieder eine Aufenthalts- und – in den meisten Fällen – eine Arbeitserlaubnis.
Spanien: Nicht gewinnbringende Aufenthaltsgenehmigung (NLV)
Die nicht gewinnorientierte Aufenthaltserlaubnis (NLV)↗ richtet sich an Personen, die sich in Spanien aufhalten möchten, ohne einer beruflichen Tätigkeit nachzugehen. Antragsteller müssen nachweisen, dass sie über ausreichende finanzielle Mittel für ihren Lebensunterhalt verfügen (≥ 46.304 € im Jahr 2025) und eine private Krankenversicherung haben. Diese Erlaubnis ist bei Rentnern beliebt und kann nach dem ersten Jahr in eine Arbeitserlaubnis umgewandelt werden.
Spanien Digital Nomad Visa (DNV)
Der Digitales Nomadenvisum (DNV)↗ wurde 2023 mit dem Gesetz 28/2022 eingeführt und ermöglicht es Telearbeitern und Freiberuflern, in Spanien zu wohnen, während sie für nicht-spanische Unternehmen arbeiten. Antragsteller müssen einen Beschäftigungsnachweis und ein Einkommen von ≥ 23.152 € (200 % SMI) im Jahr 2025 vorlegen.
Spanien Startup / Unternehmererlaubnis
Spaniens Startup-/Unternehmergenehmigung↗ richtet sich an innovative, skalierbare Projekte. Antragsteller reichen einen Machbarkeitsbericht, einen Geschäftsplan und einen Finanzierungsnachweis bei ENISA und DGEE ein. Die Erstkarte ist drei Jahre gültig und umfasst auch die Familie.
Spanien Selbstständige / Autónomo Genehmigung
Der Wohnsitz für Selbstständige↗ richtet sich an Freiberufler oder lokale Unternehmer. Sie benötigen einen Businessplan, Rechnungen oder Absichtserklärungen, einen Nachweis über das Startkapital und etwaige Berufslizenzen.
Spanien Hochqualifizierte Fachkraft / Blaue Karte EU
Wenn Sie ein qualifiziertes spanisches Jobangebot ≥ 45.000 € haben, bietet Ihnen HQP / Blaue Karte EU↗ eine beschleunigte Aufenthaltsgenehmigung und volle Arbeitsrechte. Möglicherweise haben Sie Anspruch auf Beckham Law 24% Pauschalsteuersatz↗.
Spanien Transnationale Dienstleistungen (Entsandte Arbeitnehmer)
Für Arbeitnehmer, die von einem ausländischen Arbeitgeber vorübergehend nach Spanien entsandt werden, gilt Art. 110↗. Der Arbeitgeber muss eine Online-Entsendeerklärung (RNT) einreichen und die arbeitsrechtliche Gleichstellung sicherstellen. Typische Dauer: Projektdauer ≤ 12 Monate (verlängerbar).
Wohnsitz in Spanien mit Befreiung von der Arbeitserlaubnis
Eingeladene Forscher, ausländische Regierungsmitarbeiter, akkreditierte Korrespondenten, Künstler auf Kurzreisen und andere unter Art. 117 Königliches Dekret 557/2011↗ aufgeführte Profile können sich bis zu 12 Monate in Spanien aufhalten. ohne Eine Arbeitserlaubnis. Verlängerbar um 1 + 2 Jahre mit Nachweis der zugrunde liegenden Tätigkeit, einwandfreiem Führungszeugnis und Krankenversicherung. Bei einem Aufenthalt von mehr als 90 Tagen ist die Arbeitserlaubnis bei einem spanischen Konsulat zu beantragen.
Studentenvisum für Spanien
Das Studentenvisum (Estancia por Estudios) ermöglicht Nicht-EU-Bürgern den Aufenthalt in Spanien für die Dauer eines anerkannten Vollzeitstudiums (Universität, Master, Bootcamp, Sprachschule ≥ 20 Stunden/Woche). Sie dürfen bis zu 30 Stunden/Woche arbeiten, Praktika zählen als Curriculum. Die anfängliche Aufenthaltserlaubnis entspricht der Studiendauer (max. 1 Jahr) und ist verlängerbar. Nach Abschluss des Studiums können Sie auf eine Arbeits- oder Arbeitserlaubnis umsteigen.
Visum für Arbeitssuchende in Spanien (Visado de Búsqueda de Empleo)
Das spanische Arbeitssuchendenvisum 2025↗, eingeführt unter Königliches Dekret 1155/2024↗, ermöglicht qualifizierten Nicht-EU-Bürgern, bis zu 12 Monate Jahre ohne Stellenangebot in Spanien zu leben, um aktiv nach Arbeit zu suchen oder ein Unternehmen zu gründen. Zwei Ströme: Fachkräfte in stark nachgefragten Berufen und Nachkommen spanischer Staatsbürger. Einkommen ≥ 31.752 € (200 % SMI).
Langfristiger EU-Aufenthalt in Spanien (Residencia de Larga Duración y Larga Duración-UE)
Die Langzeitresidenz (Residencia de Larga Duración)↗ ist nach fünf Jahren ununterbrochenem legalen Aufenthalt in Spanien verfügbar. Es ermöglicht Einzelpersonen, unbegrenzt zu leben und zu arbeiten. Die EU-Variante ermöglicht Mobilität innerhalb der EU. Nach 10 Jahren legalem Aufenthalt (oder weniger für einige Nationalitäten) können Sie die Staatsbürgerschaft beantragen.
Befristete/saisonale Arbeitserlaubnis in Spanien
Ermöglicht Nicht-EU-Bürgern, innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten bis zu neun Monate in Spanien in den Bereichen Landwirtschaft, Tourismus oder Baugewerbe zu arbeiten (Art. 36.2-f). Der Arbeitgeber übernimmt die Kosten für Reise und Unterkunft; der Arbeitnehmer muss nach Abschluss der Arbeit nach Hause zurückkehren.
Forscher-/Ermittlererlaubnis für Spanien
Für Nicht-EU-Bürger, die im Rahmen eines spanischen Aufnahmeabkommens F&E betreiben (acuerdo de acogida). Entspricht Artikel 36.2-d und der EU-Richtlinie 2016/801. Gültig für die Vertragslaufzeit, verlängerbar und ermöglicht kurzfristige Mobilität innerhalb der EU.
Goldenes Visum für Spanien (Aufenthaltsgenehmigung für Investoren) – Auslaufend am 3. April 2025
Spanien hat am 3. April 2025 die Annahme neuer Golden-Visa-Anträge eingestellt (Pressemitteilung der Regierung↗). Bestehende Inhaber behalten ihre Rechte bis zum Ablauf der Karte.
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Häufig gestellte Fragen

Gerard B.
Ein Expat, der es getan hat, damit Sie es nicht müssen!
Nachdem ich jahrelang in Spanien gelebt und Tausende von Euro für Anwälte, Steuerberater und Aufenthaltsanträge ausgegeben habe, musste ich feststellen, dass es oft einfacher, günstiger und genauso effektiv ist, alles selbst zu machen. Gerard ist ein Expat, der es sich zur Aufgabe gemacht hat, anderen zu helfen, dieselben kostspieligen Fehler zu vermeiden. Mit der Gründung von LiveLoveSpain möchte Gerard Erfahrungen aus erster Hand, praktische Tipps und viele „Warum hat mir das niemand gesagt?!“-Momente teilen. Ob es um die Einreichung von Steuern, das Verständnis von Visa oder einfach nur darum geht, die Kunst der Sobremesa zu meistern – er hilft anderen Expats dabei, sich nahtlos zu integrieren, ohne ihr Budget zu sprengen.