Visum für Arbeitssuchende in Spanien: So ziehen Sie ohne Jobangebot nach Spanien und finden eins

Im Mai 2025 aktualisierte Spanien seine Einwanderungsverordnung (Real Decreto 1155/2024), um bestimmten Nicht-EU-Bürgern den vorübergehenden Aufenthalt in Spanien zu erleichtern. Es gibt nun zwei verschiedene legale Möglichkeiten, die oft als Arbeitssuchvisum oder Arbeitssuchgenehmigung bezeichnet werden:
- Ein Visum zur Arbeitssuche (beantragt innerhalb Spaniens) für Studierende aus Nicht-EU-Ländern, die in Spanien einen offiziellen Hochschulabschluss erwerben.
- Ein neues konsularisches Arbeitssuchvisum (beantragt im Ausland) für Kinder/Enkel spanischer Herkunft und für ausländische Fachkräfte in stark nachgefragten Berufen oder Regionen, die im Rahmen jährlicher Quoten ausgewählt werden.
Beide Optionen berechtigen zum Aufenthalt in Spanien während der Arbeitssuche oder der Entwicklung einer Geschäftsidee. Eine Arbeitsaufnahme ist erst nach der Umwandlung in eine Arbeits-/Aufenthaltserlaubnis möglich.
Die wichtigsten Erkenntnisse
- Die Arbeitsbeschaffungserlaubnis kennt zwei verschiedene Wege: Eine Aufenthaltserlaubnis für Absolventen spanischer Universitäten und ein Konsulatsvisum für spanische Nachkommen oder Fachkräfte in Mangelberufen/-regionen.
- Dauer: Beide Optionen gewähren einen nicht verlängerbaren Aufenthalt von 12 Monaten.
- Finanzielle Mittel: Hochschulabsolventen → 100 % IPREM (ca. 7.200 €/Jahr im Jahr 2025). Konsulatsantragsteller → ausreichende finanzielle Mittel, der genaue Betrag wird jährlich in Ministerielle Verordnung des BOE veröffentlicht. In der Praxis gilt IPREM (7.200 €) für spanischstämmige Staatsangehörige und 400 % IPREM (28.800 €/Jahr) für andere Kategorien.
- Bewerbungsort: Absolventen bewerben sich aus Spanien bei der Oficina de Extranjería. Spanische Nachkommen und Fachkräfte bewerben sich beim spanischen Konsulat in ihrem Wohnsitzland.
- Kein sofortiges Arbeitsrecht: Während der 12-monatigen Suchfrist dürfen Sie nicht arbeiten. Um arbeiten zu dürfen, müssen Sie auf eine Arbeits-/Aufenthaltserlaubnis umsteigen.
- Nach der Genehmigung müssen Sie Ihre Adresse registrieren Empadronierung und einen TIE (Ausländerausweis) in Spanien beantragen.
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1. Was ist das spanische Visum zur Arbeitssuche und die Aufenthaltsgenehmigung?
Die neue spanische Einwanderungsverordnung Königliches Dekret 1155/2024↗ ermöglicht Nicht-EU-Bürgern, ohne Stellenangebot innerhalb von 12 Monaten nach Spanien zu ziehen und dort zu leben. Es gibt zwei verschiedene legale Wege:
- Aufenthaltsgenehmigung für Arbeitssuchende (in Spanien): Für Studierende aus Nicht-EU-Ländern, die einen offizieller Hochschulabschluss in Spanien (Grado, Máster oficial oder Doctorado) abgeschlossen haben. Sie können in Spanien einen bis zu 12-monatigen Aufenthalt beantragen, um Arbeit zu suchen oder eine Unternehmensgründung vorzubereiten.
- Visum zur Arbeitssuche (aus dem Ausland): Ein neues Konsulatsvisum, begrenzt auf Kinder/Enkel von Spaniern und ausländische Fachkräfte in Mangelberufen/-regionen, die jedes Jahr von der Regierung festgelegt werden. Dieses Visum berechtigt zur Einreise und zu einem 12-monatigen Aufenthalt zur Arbeitssuche.
In beiden Fällen handelt es sich um eine nicht erneuerbar-Genehmigung, die nicht zur Arbeitsaufnahme berechtigt. Sobald Sie eine geeignete Stelle gefunden haben, muss Ihr Arbeitgeber eine Arbeits-/Aufenthaltserlaubnis beantragen.
2. Wer kann sich für die Job Seeker Pathways bewerben?
Spanien hat zwei verschiedene Möglichkeiten geschaffen, um ohne vorheriges Stellenangebot in Spanien zu bleiben oder dorthin zu ziehen. Beide haben gemeinsame Anforderungen und spezifische Bedingungen.
✅ Gemeinsame Anforderungen
- Nicht-EU/EWR/Schweizer Staatsangehöriger.
- Sauberes Strafregister für die letzten 5 Jahre (mit Apostille und amtlich übersetzt, falls im Ausland ausgestellt).
- Private Krankenversicherung gültig für 12 Monate in Spanien mit keine Zuzahlungen oder Selbstbehalte.
- Ausreichende finanzielle Mittel zur Deckung des 12-monatigen Aufenthalts (Grenzwert abhängig vom gewählten Weg).
🎓 Hochschulabsolventen in Spanien – Aufenthaltsgenehmigung für Arbeitssuchende (DA 17ª, Ley 14/2013)
- Abschluss eines offizieller Hochschulabschluss in Spanien (Grado, Máster oficial oder Doctorado).
- Bei Antragstellung innerhalb von 60 Tagen vor oder 90 Tage danach endet Ihr Studienaufenthalt (estancia por estudios).
- Finanzielle Mittel: Mindestens 100 % von IPREM (≈ 7.200 € im Jahr 2025).
🌍 Bewerber im Ausland – Konsulatsvisum zur Arbeitssuche (Art. 43, RD 1155/2024)
- Gehören zu einer der folgenden Kategorien:
- Kinder oder Enkel von Spaniern nach Herkunft (Arbeitsmarktprüfung entfällt gemäß LO 4/2000, Art. 40).
- Qualifizierte Fachkräfte sind in den jährlichen Quoten für Mangelberufe oder Schwerpunktregionen gemäß SEPE-Mangelliste↗ enthalten.
- Finanzielle Mittel: Der Betrag wird in der jährlichen Ministerialverordnung festgelegt. In der Praxis beträgt er zwischen IPREM (~7.200 €) für Nachkommen und 400 % IPREM (~28.800 €/Jahr) für andere.
- Der Antrag muss über das spanische Konsulat oder dessen externen Dienstleister in Ihrem Wohnsitzland gestellt werden.
3. Welche Unterlagen und Kosten werden benötigt?
Die Dokumente variieren je nach Studiengang:
Für Absolventen in Spanien (Aufenthaltsgenehmigung – EX-01)
Document | Beschreibung | Übersetzung und Apostille erforderlich |
---|---|---|
Antragsformular EX-01 | Amtliches Formular für Aufenthaltsgenehmigungen↗ | ❌ Nein |
Gültiger Reisepass | Muss mindestens 1 Jahr gültig sein. | ❌ Nein |
Offizieller spanischer Abschluss (Grado, Máster, Doctorado) | Nachweis des Studienabschlusses Im Registro de Universidades, Centros y Títulos eingetragen↗. | ❌ Nein (bereits offizieller spanischer Titel) |
Kontoauszüge / Nachweis über finanzielle Mittel | Nachweis von ≥100 % IPREM (7.200 €/Jahr). | ❌ Nein (bei spanischer Bank)<br>✅ Ja, bei ausländischer Bank |
Private Krankenversicherung | Voller Versicherungsschutz in Spanien ohne Zuzahlungen oder Selbstbeteiligungen. | ✅ Ja, wenn im Ausland ausgestellt |
Polizeiliches Führungszeugnis | Seit 5 Jahren, im Heimatland ausgestellt, <90 Tage alt. | ✅ Ja, wenn im Ausland ausgestellt |
Ärztliches Attest | Muss das Fehlen schwerer Erkrankungen gemäß den WHO-Vorschriften von 2005 belegen. | ✅ Ja |
Unterkunftsnachweis | Mietvertrag, Studentenwohnheim o. Ä. | ❌ Nein |
Für konsularische Arbeitssuchende (Nationales Visum D)
Document | Beschreibung | Übersetzung und Apostille erforderlich |
---|---|---|
Nationales Visumantragsformular (Typ D) | Konsulatsvisum-Formular↗ | ❌ Nein |
Gültiger Reisepass | Muss mindestens 12 Monate gültig sein. | ❌ Nein |
Nachweis spanischer Abstammung (falls zutreffend) | Geburts-/Heiratsurkunden, die die spanische Herkunft der Eltern/Großeltern nachweisen. | ✅ Ja |
Nachweis der Qualifikation/Erfahrung (für Berufe mit hoher Nachfrage) | Abschlüsse, Diplome oder Zertifikate. | ✅ Ja, falls aus dem Ausland |
Nachweis über die Mittel | Ausreichende finanzielle Mittel (gemäß jährlicher Ministerialverordnung). | ❌/✅ abhängig von der Finanzierungsquelle |
Private Krankenversicherung | Voller Versicherungsschutz in Spanien ohne Zuzahlungen oder Selbstbeteiligungen. | ✅ falls im Ausland ausgestellt |
Polizeiliches Führungszeugnis | Aus Wohnsitzländern (letzte 5 Jahre), <90 Tage alt. | ✅ Ja |
Ärztliches Attest | Gesundheitszeugnis gemäß WHO-Standards 2005. | ✅ Ja |
Costs:
- Visumantragsgebühr: in der Regel €75–€150.
- Apostille + beglaubigte Übersetzungen: 200–300 €.
4. So bewerben Sie sich im Jahr 2025
Das Bewerbungsverfahren hängt von Ihrem Studiengang ab:
Für Hochschulabsolventen in Spanien (Aufenthaltsgenehmigung – EX-01)
- Timing: Bewerben Sie sich innerhalb von 60 Tagen vor oder bis zu 90 Tagen nach Ablauf Ihres Studienaufenthalts (estancia por estudios).
- Senden EX-01-Anwendung↗: Wählen Sie „Titular de estancia por estudios superiores que cesa, para búsqueda de empleo (DA 17ª Ley 14/2013)“ und reichen Sie den Antrag elektronisch über Mercurio-Plattform↗ oder bei der Oficina de Extranjería↗ Ihrer Provinz ein.
- Fügen Sie Unterlagen bei: Abschlusszeugnis (amtliches Spanisch), Finanzierungsnachweis, Krankenversicherung, Führungszeugnis, ärztliches Attest, Unterkunftsnachweis.
- Gebühren zahlen: Modelo 790 código 052 (Autorización de residentia para estudiante para la búsqueda de empleo o para emprender un proyecto empresarial (DA 17ª L. 14/2013), Gebühr von 10,94 €).
- Warten Sie auf die Lösung: Entscheidung innerhalb von 20 Werktagen. Ihr Studienaufenthalt bleibt während der Bearbeitung gültig.
- Beantragen Sie die TIE-Karte: Wenn genehmigt, vereinbaren Sie innerhalb eines Monats einen Termin für die TIE-Karte, befolgen Sie das Verfahren Hier↗.
- Zeitraum der Stellensuche: Sie können sich jetzt bis zu 12 Monate lang legal in Spanien aufhalten, um einen Job zu finden oder ein Unternehmen zu gründen.
Für spanische Nachkommen und stark nachgefragte Berufe (Konsulatsvisum zur Arbeitssuche)
- Ministerialerlass prüfen: Lesen Sie den aktuellen SEPE-Mangelberufsliste↗ und den jährlichen Ministerialerlass im BOE↗, um festzustellen, ob Ihr Profil berechtigt ist.
- Konsulatsplatz: Vereinbaren Sie einen Termin beim spanischen Konsulat (oder BLS/VFS-Zentrum) in Ihrem Wohnsitzland.
- Dokumente vorbereiten: Reichen Sie Ihren Reisepass, Visumformular (Typ D)↗, einen Finanzierungsnachweis, eine Versicherung, ein Führungszeugnis und einen Nachweis der Berechtigung (spanische Abstammung oder stark nachgefragte Berufsqualifikationen) ein.
- Bezahlen Sie die Visumgebühr: Normalerweise 75–150 €, je nach Konsulat.
- Bearbeitungsdauer: Normalerweise 4–8 Wochen, einige Konsulate können Interviews verlangen.
- Einreise nach Spanien & Registrierung: Sobald das D-Visum ausgestellt ist, reisen Sie nach Spanien und beachten Sie die Ihren Wohnsitz anmelden ([empadronamiento])↗ und Beantragen Sie Ihre TIE-Karte↗. Der 12-Monats-Zeitraum beginnt mit Ihrem Einreisedatum.
5. Was ist nach der Ankunft zu tun?
Sobald Sie in Spanien sind:
- Registrieren Sie Ihre Adresse ([empadronamiento]): Erledigen Sie dies innerhalb von 30 Tagen bei Ihrem örtlichen Rathaus. Schritt-für-Schritt-Anleitung hier.
- Beantragen Sie Ihre TIE-Karte: Befolgen Sie diese Schritte↗, um einen cita previa zu buchen und das Formular EX-17 mit Ihrer Visums-/Genehmigungsgenehmigung, Ihren Fingerabdrücken und der Gebühr einzureichen.
- Registrieren Sie sich bei SEPE: Befolgen Sie Hier nach Jobs suchen↗ und greifen Sie auf öffentliche Stellenangebote zu.
- Starten Sie Ihre Jobsuche: Nutzen Sie Plattformen wie InfoJobs↗, Tecnoempleo↗, Jobandtalent↗, LinkedIn↗ oder nehmen Sie an Networking-Veranstaltungen teil.
🔄 Umwandlung in eine Arbeits- oder Gewerbeerlaubnis
- Sobald Sie einen Arbeitsplatz gefunden haben, wird Ihre Der Arbeitgeber reicht eine erste Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung ein (Art. 73.2 RD 1155/2024). Für Inhaber eines Visums/einer Genehmigung zur Arbeitssuche gilt die auf eine Arbeitsmarktprüfung wird verzichtet.
- Wenn Sie ein Unternehmen gründen, können Sie gemäß Unternehmer (Startup-Gesetz – Ley 14/2013)↗ eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
- Nach der Genehmigung müssen Sie Melden Sie sich innerhalb eines Monats bei der Sozialversicherung an sein und können dann legal mit der Arbeit beginnen.
6. Häufige Fallstricke, die Sie vermeiden sollten
- Verwechslung der konsularisches Visum zur Arbeitssuche (Ausland, Quotenbasis) mit der Aufenthaltsgenehmigung für Arbeitssuchende nach dem Studium (innerhalb Spaniens).
- Verwendung der Reiseversicherung anstelle einer privaten Krankenvollversicherung.
- Vorlage von Kontoauszügen mit hohen Last-Minute-Einzahlungen anstelle von regelmäßigen Ersparnissen.
- Versäumung der Bewerbungsfrist (Bewerbung vor oder innerhalb von 90 Tagen nach Ablauf des Studentenaufenthalts für den Graduiertenweg).
- Annahme, dass die Familie sofort nachziehen kann – Angehörige sind mit Arbeitsbewilligungen/Visa nicht zugelassen.
- Missachtung der jährlichen Ministerialerlass, die Quoten und zulässige Berufe/Regionen festlegt.
7. Vergleich der spanischen Optionen für Arbeits- und Arbeitsvisa (2025)
Visum / Aufenthaltserlaubnis | Wo kann ich mich bewerben? | Wer kann sich bewerben? | Stellenangebot benötigt? | Dauer | Finanzielle Mittel | Arbeitsrechte |
---|---|---|---|---|---|---|
Aufenthaltsgenehmigung für Arbeitssuchende (DA 17 des Gesetzes 14/2013) | In Spanien (Oficina de Extranjería, via EX-01) | Nicht-EU-Absolventen spanischer Universitäten (Grado, Máster, PhD) | ❌ Nein | 2 Jahre (nicht verlängerbar) | 100 % IPREM (~7.200 €/Jahr 2025) | ❌ Nein, bis zur Umwandlung in eine Arbeitserlaubnis |
Visum zur Arbeitssuche (Art. 43, RD 1155/2024) | Spanisches Konsulat/BLS im Ausland | Spanische Nachkommen (Kinder/Enkel) ODER ausgewählte Kandidaten für Mangelberufe/-regionen | ❌ Nein | 12 Monate (nicht verlängerbar) | „Ausreichende Mittel“ (festgelegt durch jährliche Ministerialverordnung) | ❌ Nein, bis zur Umwandlung in eine Arbeitserlaubnis |
Standard-Arbeitsvisum (Cuenta Ajena) | Spanisches Konsulat im Ausland (Arbeitgeber stellt zuerst in Spanien einen Antrag) | Nicht-EU-Bürger mit spanischem Stellenangebot | ✅ Ja | 1 Jahr (verlängerbar) | Gehalt aus Beschäftigung | ✅ Nach Anmeldung bei der Sozialversicherung |
Visum für hochqualifizierte Fachkräfte (Ley 14/2013) | Konsulat oder UGE-CE (Fast-Track) | Manager oder Fachkräfte mit hohen Gehaltsangeboten | ✅ Ja | Bis zu 3 Jahre (verlängerbar) | Gehaltsschwellen (30–40.000 €+) | ✅ Unmittelbar nach Genehmigung |
Blaue Karte EU | Konsulat oder UGE-CE | Nicht-EU-Bürger mit Abschluss oder 5 Jahren Erfahrung + ≥1,0–1,6 durchschnittliches Gehalt | ✅ Ja | 2 Jahre oder Vertrag + 3 Monate (verlängerbar) | Gehalt aus Beschäftigung | ✅ Sofort nach Genehmigung |
Nicht gewinnorientiertes Visum↗ | Konsulat/BLS im Ausland | Nicht-EU mit ausreichendem passivem Einkommen/Ersparnissen | ❌ Nein | 1 Jahr (verlängerbar) | 400 % IPREM (~600 €/Monat oder 28.800 €/Jahr im Jahr 2025) | ❌ Nicht zulässig |
Unternehmervisum↗ | Konsulat oder UGE-CE | Unternehmer mit innovativem/Startup-Projekt, das von ENISA/DGIPYME unterstützt wird | ❌ Nein | Bis zu 3 Jahre (verlängerbar) | Nachweis der Finanzierung für die Geschäftsfähigkeit | ✅ Ja, Selbstständigkeit zulässig |
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Häufig gestellte Fragen

Gerard B.
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Nachdem ich jahrelang in Spanien gelebt und Tausende von Euro für Anwälte, Steuerberater und Aufenthaltsanträge ausgegeben habe, musste ich feststellen, dass es oft einfacher, günstiger und genauso effektiv ist, alles selbst zu machen. Gerard ist ein Expat, der es sich zur Aufgabe gemacht hat, anderen zu helfen, dieselben kostspieligen Fehler zu vermeiden. Mit der Gründung von LiveLoveSpain möchte Gerard Erfahrungen aus erster Hand, praktische Tipps und viele „Warum hat mir das niemand gesagt?!“-Momente teilen. Ob es um die Einreichung von Steuern, das Verständnis von Visa oder einfach nur darum geht, die Kunst der Sobremesa zu meistern – er hilft anderen Expats dabei, sich nahtlos zu integrieren, ohne ihr Budget zu sprengen.