Steuergrundlagen: Navigation durch das spanische Einkommensteuersystem (IRPF) im Jahr 2025

Das Verständnis der spanischen Einkommensteuer (IRPF) ist für Einwohner und Nicht-Einwohner, die im Land wirtschaftlich tätig sind, von entscheidender Bedeutung. Dieser Leitfaden bietet einen Überblick über die wichtigsten Aspekte des IRPF-Systems, einschließlich Steuerwohnsitzstatus, Einkommenskategorien, Steuersätzen, Abzügen und Meldepflichten.
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Wichtigste Aktualisierungen der Steuervorschriften für 2025
- Entschädigung für körperliche oder psychische Schäden:
Bisher waren Entschädigungszahlungen für Personenschäden nur dann steuerfrei, wenn sie von Gerichten oder in bestimmten Rechtsverfahren festgelegt wurden.
Nun sind auch Entschädigungszahlungen, die im Rahmen einer Mediation oder alternativen Streitbeilegung (nicht nur durch Gerichtsbeschlüsse) vereinbart wurden, steuerfrei, sofern:
– Die Entschädigung wird von der Versicherung des Verursachers gezahlt. – Die Vereinbarung wird von einer neutralen dritten Partei überwacht und in einer öffentlichen Urkunde festgehalten. – Der steuerfreie Betrag übersteigt nicht den Betrag, der in den gesetzlichen Entschädigungsrichtlinien für Verkehrsunfälle festgelegt wäre.
- Abfindung bei Entlassung oder Beendigung des Arbeitsverhältnisses:
Entschädigungen, die entlassene oder gekündigte Arbeitnehmer erhalten, sind steuerfrei, wenn sie im Rahmen eines Schlichtungsverfahrens (vor der Anrufung des Gerichts) offiziell vereinbart wurden.
Entschädigungen, die im Schlichtungsverfahren mit einer offiziellen Verwaltungsbehörde festgelegt werden, sind ausdrücklich steuerfrei.
Vergütungen, die ausschließlich auf privaten Vereinbarungen oder Verträgen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer (ohne behördliche oder gerichtliche Schlichtung) beruhen, bleiben jedoch steuerpflichtig.
- Unterhaltszahlungen für Kinder:
Unterhaltszahlungen an Kinder (von einem Elternteil an den anderen oder direkt an die Kinder), die in einer gesetzlichen Vereinbarung (Scheidungsvereinbarung oder ähnliche regionale Vereinbarungen) festgelegt sind, sind nun ausdrücklich für die Empfängerkinder steuerfrei.
Diese Zahlungen sind steuerfrei, wenn:
- Sie von einem Richter offiziell genehmigt wurden oder
- Sie von einer Justizverwaltungsbehörde (letrado de la Administración de Justicia) formalisiert oder notariell beglaubigt wurden (öffentliche Urkunde eines Notars).
- Meldepflicht bei Arbeitslosengeld:
Ab dem Steuerjahr 2024 (erklärt im Jahr 2025) müssen alle Empfänger von Arbeitslosengeld eine Steuererklärung abgeben, auch wenn das Arbeitslosengeld ihre einzige Einkommensquelle ist, unabhängig von der Höhe.
- Erhöhte Steuersätze auf Ersparnisse:
Mit Wirkung zum 1. Januar 2025 erhöht sich der Spitzensteuersatz für Einkünfte aus Kapitalvermögen (wie Zinsen, Dividenden und Kapitalgewinne aus Finanzanlagen): – Von 14 % auf 15 % auf regionaler und bundesstaatlicher Ebene für Gebietsansässige. – Von 28 % auf 30 % für Gebietsfremde und Personen mit besonderen Steuerregelungen (wie nach Spanien entsandte Arbeitnehmer oder im Ausland lebende spanische Steuerzahler).
- Neue Ermäßigung für außergewöhnliche künstlerische Einkünfte:
Mit Wirkung zum 1. Januar 2025 profitieren Einkünfte aus außergewöhnlichen künstlerischen, literarischen oder wissenschaftlichen Tätigkeiten, einschließlich bestimmter Nebentätigkeiten, von einer neuen Steuerermäßigung, die unter bestimmten, gesetzlich festgelegten Bedingungen anwendbar ist.
Kurzfassung der wichtigsten Punkte:
Art des Einkommens/der Vergütung | Vorheriger Status | Neuer Status (ab 3. April 2025) | Auswirkungsstufe |
---|---|---|---|
Entschädigung bei Personenschäden (Mediation/ADR-Vereinbarung) | Häufig steuerpflichtig, sofern nicht gerichtlich festgelegt | Unter bestimmten Bedingungen eindeutig steuerfrei | Moderat |
Abfindung bei Entlassung/Kündigung (amtliche Schlichtung) | Steuerfrei (implizit), aber unklar | Eindeutig steuerfrei, wenn verwaltungsmäßig vereinbart | Moderat |
Unterhaltszahlungen für Kinder (amtlich geregelt) | unklar | Eindeutig steuerfrei, wenn behördlich genehmigt | Moderat |
Erklärung zum Arbeitslosengeld | Steuerfrei, wenn bestimmte Schwellenwerte unterschritten werden | Erklärungspflicht für alle Empfänger | High |
Zinssteuersätze | 14 % in den höchsten Steuerklassen | Erhöht auf 15 % (Einwohner), 30 % (Sonderregelungen) | High |
Außergewöhnliche künstlerische Einkünfte | Keine besondere Ermäßigung | Neue Steuerermäßigung für qualifizierte außergewöhnliche Einkünfte | Moderat |
Steuerlicher Wohnsitzstatus
Die Bestimmung Ihres Steueransässigkeitsstatus in Spanien ist der erste Schritt zum Verständnis Ihrer Steuerpflichten. Sie gelten als Steueransässiger, wenn Sie eines der folgenden Kriterien erfüllen:
- Physische Präsenz: Aufenthalt in Spanien von mehr als 183 Tagen pro Kalenderjahr. Vorübergehende Abwesenheiten werden berücksichtigt, sofern Sie keinen Steueransässigkeitsstatus in einem anderen Land nachweisen können.
- Wirtschaftliche Interessen: Ihre Haupttätigkeit oder Interessen liegen in Spanien.
- Familienbande: Ihr Ehepartner (nicht gerichtlich getrennt) und/oder Ihre minderjährigen Kinder wohnen in Spanien. Nichtansässige werden nur mit ihrem in Spanien erzielten Einkommen besteuert, während Ansässige mit ihrem weltweiten Einkommen besteuert werden.
Einkommensteuer (IRPF)
Die spanische Einkommensteuer (IRPF) ist eine progressive Einkommensteuer. Die Steuersätze für Einwohner im Jahr 2024 lauten wie folgt:
- Bis zu 12.450 €: 19 %
- 12.451 € – 20.200 €: 24 %
- 20.201 € – 35.200 €: 30 %
- 35.201 € – 60.000 €: 37 %
- 60.001 € – 300.000 €: 45 %
- Über 300.000 €: 47 %
Nichtansässige unterliegen einem Pauschalsteuersatz von 24 % auf ihr in Spanien erzieltes Einkommen.

Kapitalertragssteuer
Kapitalerträge werden in Spanien zu den gleichen Sätzen besteuert wie Einkünfte aus Kapitalvermögen. Die Steuersätze für 2024 lauten:
- Bis zu 6.000 €: 19 %
- 6.001 € – 50.000 €: 21 %
- 50.001 € – 200.000 €: 23 %
- Über 200.000 €: 26 %

Vermögenssteuer
Spanien erhebt eine Vermögenssteuer auf den Nettowert Ihres Vermögens. Die Steuer ist progressiv und liegt je nach Region zwischen 0,2 % und 3,5 %. Jede autonome Gemeinschaft kann ihre eigenen Steuerbefreiungen und Steuersätze festlegen.
Mehrwertsteuer (MwSt.)
Spanien erhebt auf Waren und Dienstleistungen eine Mehrwertsteuer (MwSt.) zu folgenden Sätzen:
– Standardpreis: 21 % – Ermäßigter Tarif: 10 % (z. B. bestimmte Lebensmittel, Personenbeförderung) – Stark ermäßigter Tarif: 4 % (z. B. Grundnahrungsmittel wie Brot, Milch)
Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)
Spanien hat mit zahlreichen Ländern Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung geschlossen. So wird sichergestellt, dass Einkünfte nicht sowohl in Spanien als auch in Ihrem Heimatland besteuert werden. Diese Abkommen legen fest, welches Land für welche Einkommensarten die Besteuerungsrechte hat.
Steuerfristen
Wichtige Steuerfristen in Spanien:
- Einkommensteuererklärungen: In der Regel zwischen dem 6. April und dem 30. Juni für das vorangegangene Steuerjahr einzureichen.
- Vermögenssteuererklärungen: Gegebenenfalls zusammen mit der Einkommensteuererklärung einzureichen.
Grundsteuern für Einwohner
Für Einwohner Spaniens mit Immobilienbesitz gelten folgende Gebühren:
- Grundsteuer (IBI): Eine jährliche Kommunalsteuer, die sich nach dem Katasterwert der Immobilie richtet.
- Einkommensteuer auf fiktive Mieteinnahmen: Gilt, wenn die Immobilie nicht Ihr Hauptwohnsitz ist und nicht vermietet wird.
Meldung von Auslandsvermögen: Modelo 720
Einwohner Spaniens sind verpflichtet, Auslandsvermögen über 50.000 Euro mit dem Formular Modelo 720 zu melden. Dazu gehören Bankkonten, Wertpapiere und Immobilien.
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Häufig gestellte Fragen

Gerard B.
Ein Expat, der es getan hat, damit Sie es nicht müssen!
Nachdem ich jahrelang in Spanien gelebt und Tausende von Euro für Anwälte, Steuerberater und Aufenthaltsanträge ausgegeben habe, musste ich feststellen, dass es oft einfacher, günstiger und genauso effektiv ist, alles selbst zu machen. Gerard ist ein Expat, der es sich zur Aufgabe gemacht hat, anderen zu helfen, dieselben kostspieligen Fehler zu vermeiden. Mit der Gründung von LiveLoveSpain möchte Gerard Erfahrungen aus erster Hand, praktische Tipps und viele „Warum hat mir das niemand gesagt?!“-Momente teilen. Ob es um die Einreichung von Steuern, das Verständnis von Visa oder einfach nur darum geht, die Kunst der Sobremesa zu meistern – er hilft anderen Expats dabei, sich nahtlos zu integrieren, ohne ihr Budget zu sprengen.