Skip to content
Gerard B.·9. Oktober 2025·12 min read

Spaniens Visum für nicht gewinnorientierte Zwecke: Vollständige Anleitung und Beantragung

Spaniens Visum für nicht gewinnorientierte Zwecke: Vollständige Anleitung und Beantragung

Denken Sie darüber nach, mit einem Nicht gewinnorientiertes Visum im Jahr 2025 nach Spanien zu ziehen? Mit diesem Visum können Sie in Spanien leben, ohne zu arbeiten. Es ist ideal, wenn Sie in Rente gehen, eine berufliche Auszeit nehmen oder von passivem Einkommen leben. In diesem Leitfaden erfahren Sie alles über den Ablauf, die Voraussetzungen, die Kosten und was Sie in Spanien erwartet.

Die wichtigsten Erkenntnisse

  • Das Non-Lucrative Visa (NLV) lässt Nicht-EU-Bürger leben in Spanien, ohne zu arbeiten zu.
  • Sie können Ihren Ehepartner und Ihre Kinder einschließen, wenn Sie die Regeln für zusätzliches Einkommen erfüllen.
  • Benötigtes Einkommen im Jahr 2025: ca. 2.400 €/Monat für Sie + 600 €/Monat pro Angehörigem.
  • Sie müssen sich von außerhalb Spaniens bewerben bei einem spanischen Konsulat.
  • Das Visum ist 1 Jahr gültig und kann jeweils um 2 Jahre verlängert werden.
  • Beginnen Sie mit der Erneuerung der Unterlagen 60 Tage vor Ablauf Ihrer Karte.
Bereit, Ihre Reise nach Spanien zu beginnen?

Holen Sie sich Ihre personalisierte Umzugscheckliste, eine Schritt-für-Schritt-Anleitung und Zugriff auf unsere umfassende Einwanderungs-App.

🔒 3 Tage kostenlos testen, keine Kreditkarte erforderlich
Erste Schritte
Volle Kontrolle über Ihren Umzug

Was ist das spanische Nicht-Gewinn-Visum (NLV)?

Das NLV ermöglicht Nicht-EU-Bürgern, in Spanien zu leben, ohne arbeiten zu müssen. Es ist beliebt bei Rentnern und Menschen, die von Ersparnissen oder passivem Einkommen leben. Das Visum besteht aus gültig für 1 Jahr, dann jeweils für 2 Jahre verlängerbar, was zu Daueraufenthalt nach 5 Jahren führt.

Wer hat Anspruch auf das Non-Lucrative-Visum?

Sie haben Anspruch auf das NLV, wenn Sie:

  • Staatsangehörigkeit: Nicht-EWR-Länder (EU-Länder sowie Island, Liechtenstein und Norwegen) oder Schweizer Staatsbürger

  • Vorstrafen: Keine Vorstrafen in den letzten 5 Jahren

  • Finanzielle und gesundheitliche Voraussetzungen:

  • ausreichende finanzielle Mittel für den eigenen Lebensunterhalt (und ggf. den Ihrer Familie)
  • privat krankenversichert in Spanien
  • Weitere Voraussetzungen:

  • Kein illegales Leben in Spanien
  • Ich habe nicht vor zu arbeiten in Spanien
  • Kein Wiedereinreiseverbot oder freiwillige Rückkehrverpflichtung

Finanzielle Anforderungen für die NLV in Spanien 2025

Mindesteinkommen (2025)

Sie müssen ein stabiles Einkommen oder Ersparnisse nachweisen, um Ihren Aufenthalt zu finanzieren:

2.400 €/Monat oder 28.800 €/Jahr für den Hauptantragsteller (400 % des IPREM) – +600 €/Monat oder 7.200 €/Jahr für jedes Familienmitglied (100 % des IPREM)

Nachweis der finanziellen Mittel

– Aktuelle Kontoauszüge, Sparguthaben oder Steuererklärungen, die ein stabiles Einkommen belegen – Besitz von Vermögenswerten (z. B. Immobilien) – Einkünfte aus Renten, Dividenden oder Mieten

Profi-Tipp
Wenn die Mittel aus Anteilen an spanischen Unternehmen stammen, müssen Sie außerdem nachweisen, dass Sie nicht aktiv arbeitend an den Unternehmen beteiligt sind (mit einer eidesstattlichen Erklärung und einem Firmenzertifikat).

Interactive Tool: Calculate your IPREM requirements for Spanish visas.

2025 IPREM / NLV Income Calculator

Estimate the minimum passive income you must show for the Spain non‑lucrative visa.

Household

Adds one dependent (100% IPREM).

Each child counts as one dependent. (0‑10)

Other dependents (optional)

Only if accepted (e.g. dependent parent). (0‑5)

IPREM Base

Main applicant: 400% IPREM + each dependent: 100%.

Results

Monthly

€2,400

Base €2,400 + Dependents €0

Yearly

€28,800

Monthly total × 12
Updated monthly requirement €2,400; yearly €28,800

Figures are illustrative. Always verify current IPREM & consulate criteria. The tool assumes each dependent = 100% IPREM. No tax advice.

Spain Non-Lucrative Visa (NLV) Financial Requirements
Spain Non-Lucrative Visa (NLV) Financial Requirements

Muss ich mit einem nicht gewinnorientierten Visum in Spanien Steuern zahlen?

Wenn Sie in Spanien leben (mehr als 183 Tage pro Jahr), sind Sie eine Steueransässiger. Das bedeutet:

– Sie müssen sich bei den spanischen Steuerbehörden anmelden und jährlich eine Steuererklärung (declaración de la renta)-Erklärung einreichen. – Einkünfte aus dem Ausland (Renten, Dividenden, Mieteinnahmen usw.) müssen jährlich gemeldet sein. – Doppelbesteuerungsabkommen können Doppelzahlungen reduzieren.

Profi-Tipp
Sozialversicherungsbeiträge:
  • Sie sind keine Einzahlungspflicht in die spanische Sozialversicherung, sofern Sie nicht später zu einer Arbeits-/Aufenthaltserlaubnis wechseln.

Welche Dokumente werden für das Non-Lucrative-Visum benötigt?

Antragsformulare:

Persönliche Dokumente

  • Reisepass gültig für mindestens 1 Jahr
  • Polizeiliches Führungszeugnis (ausgestellt in den letzten 90 Tagen)
  • Ärztliches Attest Bestätigung, dass Sie nicht an einer Krankheit leiden, die schwerwiegende Auswirkungen auf die öffentliche Gesundheit haben könnte. Die Erklärung muss lauten: „Dieses ärztliche Attest besagt, dass Herr/Frau [vollständiger Name] gemäß den Internationalen Gesundheitsvorschriften von 2005 an keiner Krankheit leidet, die schwerwiegende Auswirkungen auf die öffentliche Gesundheit haben könnte.“ Sie muss auf offiziellem Briefpapier verfasst sein und von einem zugelassenen Arzt unterschrieben (Registrierungsnummer angeben) und innerhalb von drei Monate nach dem Antrag datiert sein.
  • Passfotos (in der Regel 2)

Finanz- und Versicherungsdokumente

  • Nachweis der finanziellen Mittel (Bankbescheinigungen, Anlagedokumente usw.)
  • Private Krankenversicherung gültig in Spanien, ohne Zuzahlung oder Selbstbeteiligung von einem in Spanien zugelassenen Versicherer mit einer Gültigkeit von mindestens 12 Monaten (Reiseversicherungen werden nicht akzeptiert).

Konsulats- Anforderungen

  • Nachweis des Wohnsitzes im Konsularbezirk.

Überschrift Wichtiger Hinweis zum Eigentum an Geldmitteln

Geldmittel müssen im eigenen Namen des Antragstellers sein. Drittmittel (z. B. das Bankkonto eines Freundes oder Verwandten) sind in der Regel nicht akzeptiert, es sei denn, Sie bewerben sich als Familie und der Hauptantragsteller weist ausreichende Mittel für alle Angehörigen nach.

Profi-Tipp
Alle Dokumente müssen übersetzt ins Spanische und apostilliert oder legalisiert (falls im Ausland ausgestellt) sein.
Spain's Non-Lucrative Visa Required Documents
Spain's Non-Lucrative Visa Required Documents

Zeitplan für das Spanien-Visum ohne Erwerbszweck 2025

Nutzen Sie diesen Schritt-für-Schritt-Countdown, um sicherzustellen, dass kein Dokument oder keine Gebühr übersehen wird:

Wochen vor AblaufAufgabeRessourcen
T‑12Apostille Geburts- und Heiratsurkunden bestellen (gültig 6 Monate)
T‑10private Krankenversicherung kaufen, das den NLV-Regeln entsprichtVersicherer vergleichen
T‑8FBI/ACRO-Polizeikontrolle mit Expressversand anfordernFAQ zur Hintergrundprüfung
T‑6Dokumente übersetzen und legalisieren; Budget 50–70 € pro SeiteÜbersetzerliste
T‑4Konsulatstermin buchen; EX‑01 Formulare in zweifacher Ausfertigung vorbereitenDokumentenliste
T‑2Tasa 790052 + Visumgebühr bezahlen; Belege ausdruckenGebührenerklärung
T‑1Termin zur biometrischen Erfassung wahrnehmen
Entscheidung (≈4‑8 Wochen)Reisepass mit Visum abholen; Flüge buchen
Einreisetag 0‑90In Spanien landen, TIE-Karte + Empadronierung beantragenTIE-Leitfaden

Pro‑tip: 60 Tage vor Ablauf eines Jahres Ihres Visums Kalendererinnerungen einrichten, um die Verlängerung frühzeitig zu beginnen.

Wie beantrage ich ein nicht gewinnorientiertes Visum für Spanien?

Schritt 1: Antrag beim Konsulat

Beantragen Sie ein Visum für nicht gewinnorientierte Zwecke beim spanischen Konsulat oder der spanischen Botschaft in Ihrem Wohnsitzland (für Antragsteller in den USA wählen Sie das für Ihren Bundesstaat zuständige Konsulat, z. B. Los Angeles, New York, Miami).

Schritt 2: Gebühren bezahlen:

Bezahlen Sie die Antragsgebühren, einschließlich Visumgebühr (variiert je nach Land) und der Gebühr für die Aufenthaltsgenehmigung Tasa 790 052 (kreuzen Sie Kästchen 2.1 „Autorización inicial de residencia temporal“ an).

Schritt 3: Termin wahrnehmen

Nehmen Sie am Visumstermin persönlich teil (oder lassen Sie sich von einem Erziehungsberechtigten begleiten) und reichen Sie Ihre biometrische Daten (Fingerabdrücke und Foto) ein.

Schritt 4: Warten Sie auf die Entscheidung

Die Entscheidung kann bis zu 3 Monate dauern.

Schritt 5: Visum abholen

Nach der Genehmigung Holen Sie Ihr Visum innerhalb eines Monats ab; Der Aufkleber in Ihrem Reisepass trägt die 90 Tage Gültigkeitsdauer für die Einreise.

Nach der Genehmigung müssen Sie die innerhalb dieses Gültigkeitszeitraums nach Spanien einreisen und die Schritte in unten abschließen.

Häufige Ablehnungsgründe

Eine sorgfältige Prüfung dieser Punkte vor der Einreichung kann Ihre Genehmigungschancen erheblich verbessern:

  1. Einreichung von Krankenversicherung mit Zuzahlung oder Selbstbeteiligungen und unzureichender Deckung.
  2. Fehlender Text Internationale Gesundheitsvorschriften (2005) in Ihrem ärztlichen Attest.
  3. Angabe von Kontoauszüge unter einem anderen Namen (nicht auf den eigenen Namen des Antragstellers).
  4. Vergessen von Apostillen oder beglaubigte spanische Übersetzungen auf wichtigen Dokumenten.
  5. Abgelaufene Hintergrundüberprüfungen (muss innerhalb von 90 Tagen ausgestellt werden).
  6. Fehlende eindeutige Nachweis einer Unterkunft in Spanien.

Was passiert nach Ihrer Ankunft in Spanien?

Beantragen Sie Ihren TIE

  • Beantragen Sie Ihren Ausländerausweis (TIE) innerhalb von 1 Monat nach Ankunft; Ihre biometrische Daten (Fingerabdrücke) werden bei diesem Termin genommen.
  • Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrer zuständigen Einwanderungsbehörde (Extranjería).

Was Sie mitbringen müssen:

  • Ihre Reisepass und Visum
  • Ausgefüllter und unterschriebener Antrag (Formular EX-17) für TIE
  • 1 Passfoto
  • Zahlungsnachweis für Tasa 790 012 (wählen Sie „TIE que documenta la primera concesión de la autorización de residencia temporal, de estancia o para trabajadores transfronterizos“, ca. 16 €)
  • Empadronamiento (Aufenthaltsbescheinigung oder Wohnungsnachweis Ihres zuständigen Rathauses)

Wie lange ist das Non-Lucrative-Visum gültig und kann es verlängert werden?

Die NLV ist zunächst gültig für 1 Jahr. Sie kann dann verlängert werden für:

  • 2 Jahre nach dem ersten Jahr
  • Weitere 2 Jahre danach

Nach 5 Jahre können Sie sich für langfristige oder unbefristete Aufenthaltserlaubnis qualifizieren.

Für die Verlängerung müssen Sie nachweisen:

  • Fortbestehende finanzielle Mittel
  • Gültige private Krankenversicherung
  • Nachweis des Wohnsitzes in Spanien mindestens 183 Tage pro Jahr
Spain's Non-Lucrative Residence Visa Renewal
Spain's Non-Lucrative Residence Visa Renewal

Kann meine Familie mit dem Non-Lucrative-Visum zu mir kommen?

Wer kann beitreten?

Ja, Ihre Ehepartner und unterhaltsberechtigte Kinder kann einen Antrag als Angehörige stellen.

Voraussetzungen:

– Nachweis der Familienbeziehung (Heirats-/Geburtsurkunde) – Vorlage der zusätzliches Einkommen für jedes Mitglied (7.200 €/Jahr pro Angehörigem) – Beifügen der Unterlagen zum Antrag beim Konsulat – Vorlage individueller Dokumente: Reisepass, Krankenversicherung, Führungszeugnis (falls über 18 Jahre), ärztliches Attest.

Profi-Tipp
Alle Belege müssen übersetzt und legalisiert oder mit einer Apostille versehen sein.

Können Kinder mit einem nicht gewinnorientierten Visum öffentliche Dienste in Anspruch nehmen?

Ja, Kinder von NLV-Inhabern haben in Spanien Anspruch auf öffentliche Gesundheitsversorgung und öffentliche Bildung.

Bildung

Verfügbar ab 3 Jahren (infantil) bis zur Sekundarstufe (Anmeldung erfolgt adressenbezogen).

Gesundheitsversorgung

Zugang über das spanische Universalsystem.

Auch wenn NLV-Inhaber keine Beiträge zur Sozialversicherung leisten, haben Minderjährige in Spanien dennoch Anspruch auf Zugang. private Versicherung ist jedoch für alle Antragsteller als primäre Absicherung erforderlich.

Spanien: Nicht gewinnorientiertes Visum für einen dauerhaften Aufenthalt

Antragsfrist

NLV-Inhaber können nach fünf Jahren eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Voraussetzungen

Fünf Jahre ununterbrochener Aufenthalt in Spanien, keine Abwesenheiten von mehr als sechs Monaten pro Jahr (oder insgesamt zehn Monate in fünf Jahren), kein Führungszeugnis, gültige Verlängerungen.

Gibt es Einschränkungen für das Non-Lucrative-Visum?

Arbeitsbeschränkungen

Sie sind in Spanien freiberuflich tätig (einschließlich Telearbeit in Spanien) oder gewerblich tätig.

Wohnsitzpflicht

Sie müssen mindestens 183 Tage im Jahr in Spanien wohnen

Kartenerneuerung

Sie müssen Erneuern Sie Ihre TIE-Karte wie erforderlich

Profi-Tipp
Möglicherweise können Sie nach einem Jahr Änderung einer Arbeitserlaubnis.
Spain's Non-Lucrative Visa
Spain's Non-Lucrative Visa

Wie verlängert man das Non-Lucrative-Visum?

Sie können Ihre Aufenthaltsgenehmigung für nicht gewinnorientierte Zwecke ab dem Ablaufdatum (60 Tage vorher) oder bis zum Ablaufdatum (90 Tage danach) verlängern.

Verlängerungen werden entweder gemäß online über die Mercurio-Plattform oder bei Ihrer örtlichen Behörde (Oficina de Extranjería nach vorheriger Terminvereinbarung) bearbeitet.

Sie müssen nachweisen: – einen ununterbrochenen Wohnsitz in Spanien (Empadronamiento und Kopie der Seiten Ihres Reisepasses mit Einreisenachweisen) – einen laufenden finanzielle Mittel, der dem aktuellen IPREM-Multiplikator für Ihren Haushalt entspricht oder darüber liegt. – einen aktiven private Krankenversicherung mit den gleichen Vollkaskoanforderungen. – einen sauberen Vorstrafen.

Die erste Verlängerung gewährt eine weitere zweijähriger Aufenthalt, und nach fünf Jahre können Sie Langzeitaufenthalt (residencia de larga duración) beantragen.

Profi-Tipp
Inhaber eines Non-Lucrative-Visums können ein Visum Spanische Staatsbürgerschaft nach 10 Jahren ununterbrochenem Aufenthalt beantragen, sofern sie die Anforderungen an gutes Verhalten und Integration erfüllen. Antragsteller aus Lateinamerika, Andorra, den Philippinen, Äquatorialguinea, Portugal oder sephardischer Herkunft können sich bereits nach zwei Jahre Aufenthalt qualifizieren.

Müssen Dokumente legalisiert oder übersetzt werden?

Alle ausländischen Dokumente (Strafregister, ärztliche Atteste, Heirats- oder Geburtsurkunden) müssen von einem vereidigten Übersetzer mit den Ziffern apostilliert oder legalisiert und übersetzt ins Spanische (traductor jurado) versehen werden.

Stellen Sie sicher, dass die Übersetzungen die gleiche Währung und die gleichen Beträge wie Ihre Originale verwenden. Die Umrechnung in Euro erfolgt gegebenenfalls mit der Ziffer Referenzzinssatz der Banco de España am Ausstellungsdatum.

Bereit, Ihre Reise nach Spanien zu beginnen?

Holen Sie sich Ihre personalisierte Umzugscheckliste, eine Schritt-für-Schritt-Anleitung und Zugriff auf unsere umfassende Einwanderungs-App.

🔒 3 Tage kostenlos testen, keine Kreditkarte erforderlich
Erste Schritte
Volle Kontrolle über Ihren Umzug

Häufig gestellte Fragen

Gerard B.

Gerard B.

Ein Expat, der es getan hat, damit Sie es nicht müssen!

Nachdem ich jahrelang in Spanien gelebt und Tausende von Euro für Anwälte, Steuerberater und Aufenthaltsanträge ausgegeben habe, musste ich feststellen, dass es oft einfacher, günstiger und genauso effektiv ist, alles selbst zu machen. Gerard ist ein Expat, der es sich zur Aufgabe gemacht hat, anderen zu helfen, dieselben kostspieligen Fehler zu vermeiden. Mit der Gründung von LiveLoveSpain möchte Gerard Erfahrungen aus erster Hand, praktische Tipps und viele „Warum hat mir das niemand gesagt?!“-Momente teilen. Ob es um die Einreichung von Steuern, das Verständnis von Visa oder einfach nur darum geht, die Kunst der Sobremesa zu meistern – er hilft anderen Expats dabei, sich nahtlos zu integrieren, ohne ihr Budget zu sprengen.