Langzeitaufenthalt (Larga Duración) in Spanien: Vollständige Anleitung und Antragstellung

Die Residencia de Larga Duración ist derzeit die einzige Möglichkeit für eine langfristige Aufenthaltserlaubnis in Spanien. Diese Erlaubnis ermöglicht Nicht-EU-Bürgern, unter ähnlichen Bedingungen wie spanische Staatsangehörige in Spanien zu bleiben und zu arbeiten. Es gibt zwei Arten von Langzeitaufenthalten: eine, die nur in Spanien gültig ist (LD España), und eine, die EU-weit Vorteile bietet (RLD-UE).
Die wichtigsten Erkenntnisse
- Spanien bietet zwei Arten von Langzeitaufenthalten an: LD (gültig in Spanien) und LD-UE (beinhaltet EU-Mobilität).
- Sie können nach 5 Jahren legalem Aufenthalt einen Antrag stellen – oder früher, wenn Sie unter besondere Voraussetzungen wie Rente, Behinderung oder Blaue Karte fallen.
- LD-UE erfordert eine Krankenversicherung und ein stabiles Einkommen und erleichtert Ihnen die Bewegung innerhalb der EU-Länder.
- Achten Sie darauf, dass Sie nicht länger als 12 Monate außerhalb der EU (oder 6 Jahre außerhalb Spaniens, wenn Sie eine LD-UE besitzen) verbringen, um den Verlust Ihres Aufenthaltsstatus zu vermeiden.
- Familienangehörige von Inhabern einer LD-UE haben Anspruch auf eine Aufenthaltsgenehmigung in Spanien, ohne dass ein fünfjähriger Aufenthalt erforderlich ist.
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Welche verschiedenen Möglichkeiten gibt es, sich für eine langfristige Aufenthaltsgenehmigung in Spanien zu qualifizieren?
Es gibt verschiedene legale Möglichkeiten, Ausländern die Aufenthaltserlaubnis Langzeitaufenthalt (Larga Duración oder LD) oder EU-Langzeitaufenthalt (Larga Duración-UE) in Spanien zu ermöglichen. Dazu gehören:
– Ununterbrochener legaler Aufenthalt in Spanien seit fünf Jahren. – Früherer Aufenthalt in anderen EU-Ländern im Rahmen der Blauen Karte oder der LD-UE. – Besondere Bedingungen wie Ruhestand, Behinderung, Geburt in Spanien oder Staatenlosigkeit. – Familienangehörige von EU-Langzeitaufenthaltern oder Personen, die ihren früheren Status als Langzeitaufenthalter wiedererlangen.
Jeder Weg hat seine eigenen rechtlichen Voraussetzungen und benötigt eigene Unterlagen. Detaillierte Informationen zu den einzelnen Arten finden Sie weiter unten.

Voraussetzungen für den allgemeinen Langzeitaufenthalt in Spanien
Um Anspruch auf Larga Duración in Spanien zu haben, muss der Antragsteller:
– kein Bürger der EU, des EWR oder der Schweiz sein. – keine Vorstrafen in Spanien oder einem seiner früheren Wohnsitzländer haben. – kein Einreiseverbot für Spanien oder in Ländern mit gemeinsamen Einreiseabkommen als abweisungsfähig gelten. – eine der folgenden Bedingungen erfüllen: – rechtmäßiger und ununterbrochener Aufenthalt in Spanien für 5 Jahre. Kurze Abwesenheiten sind zulässig: bis zu 6 Monate am Stück, insgesamt jedoch nicht mehr als 10 Monate (oder 12 Monate für die Arbeit) innerhalb von 5 Jahren. – fünf Jahre ununterbrochener Aufenthalt in der EU über Blaue Karte EU, wobei die letzten 2 Jahre in Spanien. Abwesenheiten aus der EU dürfen 12 aufeinanderfolgende Monate oder insgesamt 18 Monate innerhalb von 5 Jahren nicht überschreiten. – Empfänger einer Spanische beitragsabhängige Rente für den Ruhestand sein.
- Empfänger einer 7. oder 8. Altersrente nach dem spanischen System sein.
- 9 Jahre alt sein und in den 10. Lebensjahren vor Antragstellung, nach Vollendung des 18. Lebensjahres, legal und ununterbrochen dort gelebt haben.
- 11 Jahre alt sein und die spanische Staatsbürgerschaft verloren haben.
- In den 12. Lebensjahren vor Vollendung des 18. Lebensjahres in der Obhut einer spanischen öffentlichen Einrichtung gestanden haben.
- 13 Jahre alt sein und sich in Spanien aufhalten.
- Wesentliche Beiträge zum spanischen 14. Lebensjahr geleistet haben, unterstützt vom Arbeitsministerium.
- Lebensjahr
-
- Lebensjahr, ausgefüllt und unterschrieben.
- Kopie des 17. Lebensjahrs.
- Bescheinigung des 18. Lebensjahrs für Minderjährige (falls zutreffend).
- Polizeiliches Führungszeugnis aus den Wohnsitzländern der letzten fünf Jahre.
- Nachweis über die Zahlung von Tasa 790 052↗
- Spezifische Belege für jeden Einzelfall (Geburtsurkunde, Rentenbescheinigung, Nachweis der Blauen Karte usw.).
- Alle ausländischen Dokumente müssen gemäß internationalen Abkommen übersetzt ins Spanische und legalisiert oder apostilliert sein.
Voraussetzungen für die langfristige Aufenthaltserlaubnis EU in Spanien
Um Anspruch auf Larga Duración-UE zu haben, muss der Antragsteller:
– kein EU-/EWR-/Schweizer Staatsbürger oder ein EU-Familienmitglied sein. – keine Vorstrafen in Spanien oder seinen früheren Wohnsitzländern haben. – kein Einreiseverbot für Spanien oder ein vergleichbares Gebiet haben. – seit 5 Jahren legal und ununterbrochen in Spanien ansässig besitzen. – Abwesenheiten von bis zu 6 Monaten sind zulässig (maximal 10 Monate insgesamt in 5 Jahren oder 12 Monate bei Erwerbstätigkeit). – Zeit im Rahmen eines Studentenvisum oder Austauschs zählt zu 50%, wenn anschließend eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wird. – Blaue Karte EU mit mindestens 2 Jahre Aufenthalt in Spanien besitzen und sich zuvor insgesamt 5 Jahre im Rahmen des EU-Blue-Card-Systems aufgehalten haben. – stabiles und regelmäßiges Einkommen nachweisen, um sich und seine Familie zu ernähren: – 150 % des IPREM für 2 Personen, +50 % für jede weitere Person.
- Das Einkommen kann aus unselbständiger Arbeit, selbstständiger Tätigkeit oder passiven Quellen stammen.
- Nachweis von Krankenversicherung, entweder öffentlich oder privat.
Erforderliche Unterlagen:
- Formular EX-11↗.
- Vollständige Kopie von Reisepass.
- Finanzunterlagen (Arbeitszeugnis, Steuererklärungen, Kontoauszüge, Rechnungen usw.).
- Nachweis über die Zahlung von Tasa 790 052↗
- Krankenversicherungsbescheinigung (öffentlich und/oder privat).
- Nachweis über einen früheren Aufenthalt mit der Blauen Karte EU (falls zutreffend).
- Übersetzte und beglaubigte Dokumente nach Bedarf.
Voraussetzungen für die Wiedererlangung einer zuvor in Spanien bestehenden langfristigen Aufenthaltserlaubnis
Dies gilt für Ausländer, die zuvor im Besitz einer spanischen langfristigen Aufenthaltserlaubnis waren ihren Status aufgrund längerer Abwesenheit oder freiwilligen Verzichts verloren haben.
Teilnahmebedingungen:
- Sie müssen nicht ausgewiesen worden aus Spanien sein.
- Sie müssen Ihre Antragstellung bei einem spanischen Konsulat oder bei der Rückkehr nach Spanien einreichen und Ihr Recht auf Wiedererlangung des Status eines langfristig Aufenthaltsberechtigten begründen.
Erforderliche Dokumente:
- Formular EX-11↗.
- Nachweis eines früheren langfristigen Aufenthalts in Spanien.
- Kopie des Reisepasses.
- Nachweis der Zahlung von Tasa 790 052↗
- Führungszeugnisse aller Wohnsitzländer der letzten 5 Jahre.
- Belege, die den Grund für den Verlust und die Rückkehrabsicht erläutern.
Voraussetzungen für die Wiedererlangung einer langfristigen Aufenthaltserlaubnis der EU in Spanien
Dies gilt für Personen, die zuvor in Spanien eine Aufenthaltserlaubnis (Larga Duración-UE-Genehmigung) besaßen und diese verloren haben, häufig aufgrund längerer Abwesenheit aus dem EU-Gebiet.
Wichtige Anforderungen:
- Sie müssen Ihren vorherigen Status und den Grund für die Wiedererlangung begründen.
- Reichen Sie den Antrag entweder vom Ausland über ein Konsulat oder direkt in Spanien ein.
Erforderliche Dokumente:
- Formular EX-11↗
- Passkopie.
- Nachweis des vorherigen EU-Langzeitaufenthalts in Spanien.
- Nachweis der Zahlung von Tasa 790 052↗
- Belege (Strafregisterauszug, Begründung der Rückkehr).
Voraussetzungen für Inhaber einer langfristigen EU-Aufenthaltserlaubnis aus einem anderen EU-Land
Dies gilt für Personen, die eine Aufenthaltserlaubnis (Larga Duración-UE) aus einem anderen EU-Mitgliedsstaat besitzen und sich in Spanien niederlassen möchten.
Bedingungen: – Sie müssen einen gültigen Nachweis über Ihren langfristigen EU-Aufenthalt vorlegen. – Ihre Aufenthaltsabsicht in Spanien nachweisen.
Erforderliche Dokumente: – Formular EX-11↗. – Kopie der gültigen Aufenthaltserlaubnis (Larga Duración-UE) des anderen EU-Landes. – Reisepass. – Nachweis über die Zahlung von Tasa 790 052↗. – Begründung Ihres Umzugs nach Spanien (Arbeitsplatz, familiäre Gründe usw.).
Voraussetzungen für Familienangehörige von langfristig aufenthaltsberechtigten EU-Bürgern in einem anderen EU-Land
Diese Option gilt für Ausländer mit einem Aufenthaltstitel (Familienmitglieder) in einem anderen EU-Land, die zu ihnen nach Spanien ziehen möchten.
Requirements: – Nachweis der familiären Beziehung. – Kopie des gültigen Aufenthaltstitels (LD-UE-Genehmigung) des Sponsors in einem anderen EU-Land. – Nachweis über angemessene Unterkunft, finanzielle Mittel und Krankenversicherung.
Erforderliche Dokumente: – Formular EX-11↗. – Kopie des Reisepasses. – Nachweis der Zahlung von Tasa 790 052↗. – Kopie der LD-UE-Karte des Sponsors. – Heiratsurkunde oder Geburtsurkunde. – Nachweis über finanzielle Mittel und Unterkunft (Empadronamiento). – Übersetzungen und Legalisierungen nach Bedarf.
Voraussetzungen für einen Daueraufenthalt als Familienangehöriger eines EU-Bürgers
Dies gilt für Nicht-EU-Bürger Familienangehörige von EU-Bürgern, die bereits 5 Jahre ununterbrochener Wohnsitz im Rahmen des EU-Regimes besitzen.
Requirements:
- Ununterbrochener legaler Aufenthalt in Spanien als Familienangehöriger seit mindestens 5 Jahren.
- Nachweis der fortbestehenden familiären Beziehung (Ehe, Partnerschaft, Elternschaft).
Erforderliche Dokumente:
- Antragsformular für eine dauerhafte EU-Familienkarte.
- Passkopie.
- Gültige Aufenthaltskarte.
- Meldebescheinigung des EU-Familienmitglieds.
- Heiratsurkunde oder Geburtsurkunde.
- Dokumente müssen übersetzt und gegebenenfalls legalisiert werden.

Wie beantrage ich eine langfristige Aufenthaltsgenehmigung (Larga Duración)?
1. Dokumente zusammenstellen:
- Antragsformular EX-11↗
- Eine Kopie aller Seiten Ihres Reisepasses
- Aktuelle Aufenthaltskarte (TIE)
- Nachweis über 5 Jahre legalen Aufenthalt (Empadronamiento-Verlauf, Sozialversicherungsbeiträge, Aufenthaltskarten)
- Führungszeugnis
- Passfoto
- Zahlungsnachweis gemäß Tasa 790 052↗
Für LD-UE-Anwendungen:
- Finanzunterlagen und Krankenversicherungsbescheinigung
💶 Welchen finanziellen Nachweis benötige ich?
- Falls angestellt: Arbeitsvertrag und letzte 3 Gehaltsabrechnungen
- Wenn Sie selbstständig (autónomo) sind: Steuererklärungen (Modelo 130 oder Modelo 131)
- Wenn es nicht funktioniert:
- Bankbescheinigung über den Kontostand
- Kontoauszüge der letzten 6 Monate
- Erklärung der Einkommensquellen (Ersparnisse, Immobilienverkauf, Rente usw.)
Für die Krankenversicherung: Legen Sie eine Bescheinigung eines in Spanien zugelassenen öffentlichen oder privaten Versicherungsträgers vor.
So bezahlen Sie die Anmeldegebühr
- Füllen Sie Modell 790 052↗ aus und senden Sie ihn ab
- Kästchen 2.6 ankreuzen: „Autorización de residentia de larga duración y autorización de residentia de larga duración-UE“
- Zahlen Sie 21,87 €
Wo und wie Sie Ihre Bewerbung einreichen
Online (empfohlen):
- Bewerben Sie sich über die MERCURIO-Plattform: MERCURIO↗
- Oder über Registro Electrónico: Registro Electrónico↗
- Adresse: Oficina de Extranjería Madrid – Code: EA0040721
Persönlich:
- Einreichen bei einem Register von:
- Spanische Zentralregierung
- Regionalregierung (Comunidad Autónoma)
- Ihr örtliches Rathaus (Ayuntamiento)
Per Post (über Correos):
- Nutzen Sie den ORVE-Service (empfohlen)
- Oder senden Sie es per Verwaltungspost an:
- Oficina de Extranjería
- Calle García de Paredes, 65
- 28010 Madrid
Was sind die häufigsten Fehler bei der Beantragung einer langfristigen Aufenthaltserlaubnis?
Antragsteller machen oft vermeidbare Fehler, die zu Verzögerungen oder Ablehnungen führen. Hier sind die häufigsten Fehler, auf die Sie achten sollten:
- ❌ Einreichung von unvollständige oder nicht übersetzte Dokumente, insbesondere von Zertifikaten aus dem Ausland.
- ❌ Zu frühe Bewerbung vor Ablauf der fünfjährigen Aufenthaltsdauer.
- ❌ Verwendung von falsches Steuerformular oder eines falschen TASA-Codes (kreuzen Sie immer das richtige Kästchen auf Modelo 790 052 an).
- ❌ Vergessen von die Zeit erfassen, die außerhalb Spaniens oder der EU verbracht wird (zu viele Tage im Ausland können zur Disqualifikation führen).
- ❌ Nicht rechtzeitige Einreichung von Erneuerung Ihrer TIE-Karte. Auch bei unbefristetem Aufenthalt muss Ihr TIE gültig bleiben.
Wie erhalte ich das spanische Strafregisterzertifikat (Certificado de Antecedentes Penales)?
Sie können es erhalten, indem Sie diesen Link Justizminister↗ besuchen und „Solicitud de certificado electrónico de Antecedentes Penales para personas físicas“ auswählen.
Wie lange dauert es, bis eine Entscheidung vorliegt?
Durchschnittliche Bearbeitungszeit: 1 bis 3 Monate (kann je nach Provinz variieren).
Verwaltungsschweigen (silencio administrativo):
Antragsart | Verwaltungsstillstand | Bedeutung |
---|---|---|
Larga Duración (LD) | ✅ Ja, nach 3–4 Monaten | Gilt standardmäßig als genehmigt, wenn nach 3–4 Monaten keine Antwort eingeht |
Larga Duración-UE (LD-UE) | ❌ Nein | Muss auf offizielle Genehmigung warten |
So erhalten Sie die TIE-Karte nach der Genehmigung
- Vereinbaren Sie einen Termin im Extranjeria↗ oder Ihrem örtlichen Polizeistation↗.
- Füllen Sie Formular EX-17↗
- Bringen Sie ein aktuelles Passfoto mit (anders als beim vorherigen TIE)
- Legen Sie eine Kopie der Resolution zur Genehmigung Ihres Aufenthaltsantrags vor
- Zahlen Sie Tasa 790 Código 012: Füllen Sie es hier aus↗ und wählen Sie die Option „TIE que documenta la autorización de residentia de larga duración o de residentia de larga duración-UE.“ für LD- oder LD-UE TIE-Karte
Wie fülle ich das Formular EX-17 aus, um die Aufenthaltserlaubniskarte (TIE) zu beantragen?
So füllen Sie Formular EX-17↗ aus:


Wie bezahle ich die Steuer 790 012?
Sie können die Steuer 790 012 bezahlen, indem Sie das Steuerformular ausfüllen und online oder bei Ihrer nächstgelegenen Bank bezahlen. Gehen Sie dazu folgendermaßen vor:




So prüfen Sie, ob Ihre TIE-Karte zur Abholung bereit ist
Es dauert in der Regel etwa 30–40 Tage, bis Ihre TIE (Tarjeta de Identidad de Extranjero)-Karte verfügbar ist. So können Sie genau prüfen, ob Ihre Karte verfügbar ist:
-
Suchen Sie Ihre Chargennummer: – Suchen Sie die Quittung, die Sie bei der Einreichung Ihres TIE-Antrags erhalten haben. Ihre Losnummer (número de lote) ist hier angegeben.
-
Besuchen Sie die offizielle Website: – Gehen Sie zu Website der Cita previa de Extranjería↗.
-
Wählen Sie Ihre Provinz und Ihr Büro: – Wählen Sie Ihre Provinz aus der bereitgestellten Liste aus. – Wählen Sie unter „Selecciona Oficina“ das spezifische Amt aus, bei dem Sie Ihren TIE-Antrag eingereicht haben.
-
Wählen Sie das entsprechende Verfahren aus:
- Wählen Sie unter „Auswahl“ die Option „AUSGEWÄHLTE IDENTITÄTSKARTE (TIE)“ und klicken Sie anschließend auf „AKZEPTIEREN“.
- Überprüfen Sie die neueste Chargennummer:
- Auf der nächsten Seite wird die Meldung „VORAUSGEWÄHLTE LOT IM AUSGEWÄHLTEN GESCHENKVERKAUF [NUMMER]“ angezeigt.
Wenn Ihre Losnummer kleiner oder gleich der angezeigten Chargennummer lautet, ist Ihre TIE-Karte zur Abholung bereit. Wenn Ihre Losnummer higher lautet, müssen Sie warten und später erneut prüfen.
Buchen Sie nach der Bestätigung Ihren Abholtermin.

Welche Vorteile bietet ein langfristiger Aufenthalt in Spanien?
- Langfristiger Aufenthalt in Spanien
- Recht auf Arbeit (als Arbeitnehmer oder Selbstständiger)
- Zugang zu öffentlicher Gesundheitsversorgung und Bildung
- Familienzusammenführungsrechte
- Keine jährlichen Verlängerungen erforderlich
- Möglichkeit zur Stellen Sie Ihren Status wieder her bei Abwesenheitsausfall
So behalten Sie Ihren langfristigen Aufenthaltsstatus
- Verlassen Sie die EU nicht länger als 12 aufeinanderfolgende Monate (LD)
- Für LD-EU: Verlassen Sie Spanien nicht länger als 6 aufeinanderfolgende Jahre
- Erneuern Sie Ihre TIE-Karte alle 5 Jahre (Status bleibt unbegrenzt gültig)
Kann ich meine langfristige Aufenthaltsgenehmigung in Spanien verlieren?
Ja, Sie können Ihren LD- oder LD-UE-Status verlieren, wenn:
– Sie die EU für mehr als 12 aufeinanderfolgende Monate verlassen. – Sie den LD-Status in einem anderen EU-Land erhalten. – Sie sich länger als 6 Jahre nicht in Spanien aufhalten (nur LD-UE). – Sie eine schwere Straftat begehen oder falsche Dokumente einreichen.
Wie kann ich meine verlorene langfristige Aufenthaltsgenehmigung wiedererlangen?
- Formular EX-11↗ einreichen
- Beifügen: Reisepass, Führungszeugnis, ärztliches Attest (falls im Ausland) und Nachweis über früheren Wohnsitz
- Formular Tasa 790 052↗ erneut bezahlen
- Bei der Wiedereinreise bei einem spanischen Konsulat (falls im Ausland) oder bei einer spanischen Einwanderungsbehörde beantragen
- Nach der Genehmigung neue TIE-Karte beantragen
Was ist der Unterschied zwischen LD und LD-UE?
Merkmal | Larga Duración (LD) | Larga Duración-UE (LD-UE) |
---|---|---|
Gültigkeit | Unbefristet (Spanien) | Unbefristet (Spanien + EU-Mobilität) |
Arbeitsrechte | ✅ Ja | ✅ Ja |
EU-Mobilität | ❌ Nein | ✅ Ja (erfordert Genehmigung im neuen EU-Land) |
Zusätzliche Anforderungen | Keine über 5 Jahre hinaus | Ja – Finanznachweis + Versicherung |
Verlust durch Abwesenheit | >12 Monate aus der EU | >6 Jahre aus Spanien oder >12 Monate aus der EU |
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Häufig gestellte Fragen

Gerard B.
Ein Expat, der es getan hat, damit Sie es nicht müssen!
Nachdem ich jahrelang in Spanien gelebt und Tausende von Euro für Anwälte, Steuerberater und Aufenthaltsanträge ausgegeben habe, musste ich feststellen, dass es oft einfacher, günstiger und genauso effektiv ist, alles selbst zu machen. Gerard ist ein Expat, der es sich zur Aufgabe gemacht hat, anderen zu helfen, dieselben kostspieligen Fehler zu vermeiden. Mit der Gründung von LiveLoveSpain möchte Gerard Erfahrungen aus erster Hand, praktische Tipps und viele „Warum hat mir das niemand gesagt?!“-Momente teilen. Ob es um die Einreichung von Steuern, das Verständnis von Visa oder einfach nur darum geht, die Kunst der Sobremesa zu meistern – er hilft anderen Expats dabei, sich nahtlos zu integrieren, ohne ihr Budget zu sprengen.